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Sonder-AfA: Die Entscheidung wird im März fallen

Aktuelle Updates zur geplanten degressiven Sonderabschreibung im Wohnungsbau: Die Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat dauern an. Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich im März getroffen. 

Am Mittwochabend konnte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf eine abgespeckte Version des sogenannten Wachstumschancengesetzes einigen, zu dem auch die neue Sonder-AfA gehört.

Der Bundestag hat am 23. Februar bereits zugestimmt, jedoch muss der gesamte Bundesrat (22.03.2024) noch die Zustimmung zu diesem Kompromiss geben. Die unionsgeführten Länder haben ihre Unterstützung für das Gesetz von der Bedingung abhängig gemacht, dass die Ampelkoalition die Streichung des Agrardiesels für Landwirte akzeptiert.

Der vorliegende Kompromiss sieht eine Entlastung der Unternehmen von insgesamt 3,2 Mrd. Euro vor. Ursprünglich war eine Summe von 7 Milliarden Euro vorgesehen. Unter den geplanten Maßnahmen fällt die Einführung einer degressiven AfA für den Neubau von Wohnungen ab dem Effizienzstandard 55 auf, welche einen Abschreibungssatz von 5% über einen Zeitraum von sechs Jahren vorsieht. In der Ursprungsversion Sonder-Afa waren einmal 6% vorgesehen. Möglich soll die Kombination mit der im Jahressteuergesetz 2022 wieder eingeführten linearen Sonder-AfA von jeweils 5% in vier Jahren (§ 7b Einkommensteuergesetz) für den Standard Effizienzhaus 40 sein.

(Quelle: Immobilien Zeitung)

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