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Vorentwurfs-beschluss für den Bebauungsplan Baublock A in der Neuen Weststadt gefasst

Der Esslinger Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2021 den Vorentwurfsbeschluss des Bebauungsplanes für den Baublock A in der Neuen Weststadt gefasst. Im Herbst vergangenen Jahres wurde der Realisierungswettbewerb für den Baublock A, den die RVI GmbH aus Saarbrücken unter Mitwirkung der Stadt Esslingen a.N. ausgelobt hat, entschieden. Den 1. Preis hat das Büro '2BA Architekten GmbH' aus Stuttgart mit seinem Wettbewerbsbeitrag erzielt. Auf dessen Grundlage wurde nun der Bebauungsplanvorentwurf erstellt und beschlossen.

Im Jahr 2014 hat die RVI GmbH von der Stadt Esslingen a.N. einen Teilbereich des ehemaligen Güterbahnhofgeländes erworben. Bislang wurden zwischen Fleischmannstraße, Schlachthausstraße, Eugenie-von-Soden-Straße und Berliner Straße drei gemischt genutzte Quartiere aus Wohnen, Geschäfts- und Büronutzung realisiert, für die ebenfalls ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wurde. Der Bebauungsplan für den Baublock A, der von der FIRU mbH aus Kaiserslautern unter Mitwirkung der Stadt erarbeitet wurde, bezieht neben dem geplanten Neubau des Baublocks A auch das bestehende, denkmalgeschützte Alte Zollamt und das Bestandsgebäude der Versicherungsgesellschaft IKK mit ein.
Der Baublock A, als erster Baublock vom Bahnhofsplatz aus gesehen, bildet zusammen mit dem Alten Zollamt und der IKK den Auftakt der Neubebauung in der Neuen Weststadt.

Der Architektenentwurf sieht einen gemischt genutzten winkelförmigen 5- bis 7-geschossigen Hochpunkt mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss, Büronutzungen im ersten Obergeschoss sowie Wohnungen in den darüber liegenden Geschossen vor. Dabei sind 75 % der in der Neubebauung entstehenden Wohnungen für den geförderten sozialen Wohnungsbau vorzusehen. Im Erdgeschoss des Gebäudes wird zum Bahnhofsplatz hin und entlang der Eugenie-von-Soden-Straße ein großzügiger Arkadengang als repräsentativer Ein- und Durchgang ausgebildet. Neben den gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss entstehen in dem Gebäude zusätzlich 50 Wohnungen in unterschiedlichen Wohnungsgrößen, wobei der Schwerpunkt auf 3- und 2-Zimmer-Wohnungen gelegt wird. Um zu gewährleisten, dass auch solche Anforderungen und Vorgaben zum Tragen kommen, die nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplanes sind (z. B. gestalterische Vorgaben für Fassaden und Materialien, ökologische Grundsätze, Lärmschutz, etc.), wird zwischen der Stadt und der RVI GmbH noch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Baubürgermeister Wilfried Wallbrecht ist überzeugt davon, dass mit dem Baublock A ein städtebaulich und architektonisch hochwertiger Auftakt in das Quartier der Neuen Weststadt entstehen wird: 'Der Baublock A als Hochpunkt mit Bezug zum nachbarschaftlichen Umfeld wird den Auftritt vom Bahnhofsplatz in die Neue Weststadt städtebaulich klar definieren und betonen. Damit wird die Identität von Esslingen mitten im Zentrum stark geprägt werden.' Die Einsicht der Planunterlagen des Bebauungsplanes ist auf der städtischen Homepage unter dem Beteiligungsportal während der Auslagefrist des Bebauungsplanes möglich. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Restriktionen besteht im Technischen Rathaus derzeit nur ein eingeschränkter Publikumsverkehr mit vorheriger Terminvereinbarung.

gez. Roland Karpentier
Pressesprecher Stadt Esslingen

 

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Abteilung Städtebau
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E-Mail: Nicole.Koeppener@esslingen.de

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