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Modern und mittendrin Im Leben.

Unsere Immobilien liegen in guten Wohngegenden und aufstrebenden Stadtvierteln. Helle Räume, eine hochwertige, energiebewusste Ausstattung sowie Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Grünanlagen in nächster Nähe machen das Paket komplett.

Wir richten unsere Objekte konsequent an den Bedürfnissen der Mieter*innen aus – vom Grundriss bis zur Ausstattung. Hierfür haben wir ein Konzept entwickelt, das auf einer energieeffizienten Planung basiert und Arbeitsleben und Freizeitgestaltung perfekt verbindet.
 

Service für Mieter:

  • RVI-Vermietungsbüro vor Ort
  • Umfassender Mieterservice
  • Ansprechendes Zuhause durch permanente Objektpflege
  • Internet auf dem neuesten Stand
  • Tiefgaragenstellplätze anmietbar
  • Attraktive und marktorientierte Grundrisse
  • Anmietung direkt vom Vermieter
  • Faire, bezahlbare Mietpreise
  • Meist zentrumsnah und verkehrsgünstig gelegen
  • Intelligente, zielgruppengerechte Wohnungsschnitte
  • Teils niedrige Betriebs- und Nebenkosten auch durch Mieterstrom
  • Größtenteils hochwertige Ausstattung, z. B. Echtholzparkett, Fußbodenheizung
  • Technik auf modernstem Stand
  • Teils barrierefreie Wohnungen im Erdgeschoss
  • Hausmeisterservice 

Darauf können Sie sich verlassen

Bei der Mietergewinnung:

  • Entwurf und Aufgabe von Vermietungsanzeigen
  • Besichtigungen mit Mietinteressenten
  • Individualtermine
  • Auswahl der passenden Mieter*innen
  • Vermietung auf Basis marktgängiger Preise
  • Rechtssicherer Abschluss von Mietverträgen
  • Beobachtung von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen

Im bestehenden Mietverhältnis:

  • Professionelle Abwicklung aller Mietvertragsangelegenheiten
  • Abwicklung sämtlicher Mieterkorrespondenz
  • Mietbuchhaltung einschließlich Miet- und Betriebskosteneinzug
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnungen
  • Verwaltung der Kaution auf Treuhandkonten
  • Mietpreisprüfung, -gestaltung und -festlegung
  • Problemmanagement, Mieteransprache und Mahnwesen

Bei Mieterwechsel:

  • Protokollierung von Wohnungsübergabe und -rücknahme
  • Erfassung der Zählerstände und Protokollierung
  • Abrechnung der Mietkaution

Rund um die Immobilie:

  • Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung
  • Falls erforderlich Überwachung durch eigene Architekt*innen (Sonderleistung)
  • Zustandsprüfungen, Angebotsanforderung und Auftragsabwicklung
  • Betreuung von Versicherungsfällen und Schadensabwicklung

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie Wohnungen von RVI mieten, erfolgt die Anmietung direkt von der RVI, ohne vermittelnde Tätigkeit eines Maklers.

Sie haben Interesse an einer Wohnung? Dann wenden Sie sich direkt an den zuständigen Vermietungsmitarbeiter – entweder telefonisch oder per E-Mail. Wir vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Telefon: 0681 387080, Email: vermietung@rvi.de

Für eine Wohnung zur Miete ist nach den gesetzlichen Vorschriften immer eine Kaution zu entrichten. Sie wird als Barkaution, welche auf einem Treuhandkonto getrennt vom Vermögen der RVI angelegt wird, hinterlegt.

Sie können den Stromanbieter für Ihre Wohnung frei wählen. Die entstehenden Kosten werden direkt über den Anbieter mit Ihnen abgerechnet und sind nicht in den Betriebskosten enthalten.

Die Betriebskosten werden nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als Vorauszahlung erhoben und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit Ihnen abgerechnet.

Die Objekte verfügen über Kabelanschluss oder Kabelanschluss mit privater Kopfstelle. Je nach Anschlussart können zusätzliche Gebühren für Versorgungsverträge mit den Kabelnetzbetreibern entstehen. Unsere Vermietungsmitarbeiter informieren Sie gerne hierzu.

Objektspezifisch können Sie Stellplätze gerne separat zu den Wohnungen mieten. Die Verträge können auch gesondert, unabhängig vom Wohnungsmietvertrag, gekündigt werden.

Unsere Hausmeister sind für die Pflege der Anwesen zuständig. Auch um die Reinigung der Treppenhäuser kümmert sich RVI für Sie.

Eine Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschrift/en der Mieter bei der RVI eingehen (Schriftformerfordernis). Das Kündigungsschreiben muss von allen Mietern, welche den Mietvertrag unterzeichnet haben, unterschrieben sein. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei einem auf unbestimmte Zeit laufenden Mietverhältnis. Mieter können demnach ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Vermieter gelten Fristen von drei bis neun Monaten – je nach Dauer des Mietverhältnisses.

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